Wir sind als Gelbfieberimpfstelle zugelassen
(Zulassungsnummer 082018)
bitte machen Sie einen Termin zur Beratung und Impfung von Gelbfieber
Laden Sie hier den Aufklärungsbogen herunter und bringen ihn ausgefüllt mit zum Termin
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Wir sind der Hausarzt für die Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Dies bedeutet wir kümmern uns um alle gesundheitlichen Belange des heranwachsenden Menschen von den Besonderheiten der Frühgeburtlichkeit bis zu den Besonderheiten des Erwachsenwerdens. Sorgen und Nöte von Eltern und Großeltern mit ihren Sprößlingen, bis hin zu Euren Sorgen und Nöten mit Euch selbst, Euren Eltern/ Großeltern, manchmal auch schon Euren eigenen Kindern.
Außer der Kindervorsorge U1, die in den ersten 30 Lebensminuten des Kindes gemacht wird, führen wir sämtliche Vorsorgen von der U2 bis zur J2 in unserer Praxis durch, für die U2 bieten wir ggf. auch einen Hausbesuch an. Relevante Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung und schwerwiegende Erkrankungen sollen hierbei frühzeitig festgestellt und dadurch erfolgreich behandelt werden.
Die detaillierten Abläufe werden hier beschrieben:
Wir impfen nach dem Alter von 2 Monaten alles Notwendige (Impfkalender in verschiedenen Sprachen), in Absprache mit den Familien. Wir impfen gerne auch die erwachsenen Familienmitglieder.
Als Besonderheit sind wir auch als Gelbfieberimpfstelle zertifiziert, siehe: Gelbfieberimpfung
siehe auch: Impfungen
Unser Leben besteht aus fortdauernder Anpassung an die Umwelt.
Im Kindes- und Jugendalter ist diese Entwicklung besonders rasant und höchst empfindlich, so dass sich rasch Fehlentwicklungen ergeben. Dies zu erkennen ist insbesondere die Aufgabe von Kinder- und Jugendärzten:
Die hüftsonografische Screeninguntersuchung ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1996 als Bestandteil der Kinder-Richtlinien im Rahmen der dritten Vorsorgeuntersuchung (U3) eingeführt worden. Gegebenfalls wird eine Voruntersuchuung auch schon wenige Tage nach der Geburt bei der U2 durchgeführt. Die Hüftsonografie ist für die Säuglinge nicht belastend und kann beliebig oft wiederholt werden. Die Sonografie ist als bildgebende Untersuchung bereits zu einem Zeitpunkt möglich, bei dem die Therapie meistens sehr schonend, rasch und effektiv durchgeführt werden kann, so dass Beeinträchtigungen im Lauflernalter nicht mehr vorkommen. Bei auffälligem Befund oder Therapiebedürftigkeit müssen Verlaufskontrollen durchgeführt werden.
Reisemedizinische Beratung
Die Tauchmedizin beschäftigt sich mit den Effekten auf den menschlichen Körper durch den Aufenthalt im Wasser und unter Wasser. Von Bedeutung sind hierbei die Einwirkungen der Immersion (= Eintauchen des Körpers in eine Flüssigkeit), die Einwirkung des erhöhten Umgebungsdruck auf Körper und Tauchausrüstung und die Wirkung der Atemgase unter erhöhten Druckbedingungen. Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit, die Zahl der Tauchanfänger sowie der erfahrenen Taucher steigt stetig an. Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben: Tauchtauglichkeit
Wir sind als Gelbfieberimpfstelle zugelassen
(Zulassungsnummer 082018)
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→ Wir impfen Kinder ab 6 Monaten, Jugendliche und Erwachsene.
→ Die Impfung ist für jeden Bürger kostenlos.
→ Wir impfen nur mit dem m-RNA-Impfstoff Comirnaty der Firmen Biontech/ Pfizer. Die Grundimmunisierung erfolgt mit dem ursprünglichen Impfstoff, die Auffrischungen erfolgen mit dem variantenangepassten Impfstoff (zur Zeit: XBB 1.5)
→ Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular für unsere Warteliste an, die Wartezeit bis zum Termin kann bis zu einigen Wochen betragen. Bitte melden Sie sich auch wieder ab, wenn Sie woanders geimpft wurden und den Termin bei uns nicht mehr benötigen, das erspart uns viel unnötige Arbeit.
→ Da wir wöchentlich nur ein beschränktes Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt bekommen, können wir frühestens 2 Wochen vorausplanen, im Einzelfall kann es sein, dass kurzfristig Termine frei werden oder verschoben werden müssen.
→ Am Tag der Impfung bitte die Versichertenkarte, den Impfausweis, den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mitbringen.
Das Aufklärungsmerkblatt lesen Sie sich bitte vorher durch, eine Unterschrift unter dem Merkblatt ist nicht mehr erforderlich.
Privatversicherte, die bisher noch keine Patienten sind, bringen außerdem bitte den ausgefüllten Anmeldebogen für Privatversicherte mit.
→ Nach der Impfung ist es empfohlen 15 Minuten in der Nähe der Praxis zu verweilen, da es in sehr seltenen Fällen zu Kreislaufreaktionen kommen kann (meist vor Aufregung, sehr sehr selten als echte Nebenwirkung), die eine erste Hilfe erforderlich machen kann.
→ Die 2te Impfung erfolgt 3-6 Wochen nach der ersten Impfung, bei den Kindern unter 5 Jahre ist auf Grund der niedrigen Impfdosis noch eine 3. Dosis nach 8 Wochen erforderlich. Für die Folgetermine geben wir Ihnen bei der ersten Impfung einen Termin mit.
Die erste Boosterimpfung ab 12 Jahre erfolgt nach 3 Monaten, die zweite ggf. nach 6 Monaten. Für die unter 12-Jährigen gibt es bisher keine Empfehlungen zu Boosterung, außer für immungeschwächte Kinder.
Eine 2. Boosterimpfung erfolgt für Immungeschwächte und Menschen über 70 Jahren nach 3 Monaten, für Tätige im medizinischen Bereich nach 6 Monaten.
Weitere Auffrischimpfungen werden zur Zeit für Menschen ab 60 Jahren, medizinischem Personal und bei Menschen mit Indikation 1x jährlich mit einem variantenangepassten Impfstoff empfohlen.
→ Geimpfte nach Impfungen mit Vektorimpstoffen (Johnson und Johnson oder Astra Zeneca) oder Genesene sollten bei Indikation ebenfalls eine Boosterimpfung mit Comirnaty von Biontech/ Pfizer erhalten.
→ nach den Impfungen erhalten Sie auf Wunsch von uns das elektronisch lesbare Impfzertifikat.
Im Laufe unseres Lebens kommt es durch verschiedene Ursachen, wie erbliche Veranlagung, äußere Einflüsse oder den natürlichen Alterungsprozess, zu Veränderungen unserer Haut. Diese Veränderungen können zum Beispiel neu entstandene Fibrome (Stielwarzen/Hautanhängsel), Warze oder Altersflecken sein. Sie können dabei nicht nur ein medizinisches Problem darstellen, sondern meist vor allem auch ein ästhetisches. Dies kann sich bei Betroffenen sowohl negativ auf die Psyche als auch auf die Lebensqualität auswirken. Mit dem Phlebolyser wurde eine einzigartige mikrochirurgische Methode entwickelt, welche effektiv aber sanft verschiedenste Störungen der Hautoberfläche entfernen kann. Er ist für mikrochirurgische Eingriffe in der Haut und Kapillargefäße erfolgreich anzuwenden. Durch die physikalische Einwirkung wird eine Denaturierung der störenden Gefäße bzw. Zellen auf eine sanfte aber wirksame Weise vorgenommen. Es ist damit die Möglichkeit geschaffen störende, an der Hautoberfläche befindliche Blutgefäße, Warzen, Altersflecke zu entfernen. Durch das gezielte Applizieren mit einer Goldsonde direkt in das Gefäß bzw. Zellstrukturen werden nur diese zerstört und angrenzende Zellstrukturen sind nicht oder nur unbedeutend betroffen. Dabei kommt es in der Regel zu keinerlei Nebenwirkungen und zu einer schnellen narbenfreien Abheilung. Durch die Verbindung von Gleichstrom und Hochfrequenz wird über eine Goldsonde der Hautbefund auf sanfte Art präzise zerstört. Das Verfahren ist dabei sehr schonend zum umliegenden Gewebe und es sind schnell ästhetische Ergebnisse zu sehen. Durch die Phlebolyser Therapie kann so in vielen Fällen eine alternative Operation, welche meist mit bleibenden Narben verbunden ist, vermieden werden. In der Regel sind für die Behandlung ca. ein bis zwei Sitzungen nötig, welche in der Dauer von wenigen Minuten bis zu einer Stunde, je nach Hautbefund, variieren können. Die Behandlung ist für Sie dabei relativ schmerzarm und kann ohne lokale Betäubung oder Narkose durchgeführt werden. Sie sind demnach nach einer Behandlung nicht in Ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt und können direkt danach wieder nach Hause. Wir wenden den Phlebolyser derzeit in unserer Praxis in folgenden Bereichen an:
Da es sich beim Phlebolyser um ein neues Verfahren handelt, gibt es bisher keine Abrechnungsposition, die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich macht, wir rechnen mit Ihnen privat nach der GOÄ-Nr 706a ab, die Kosten betragen 80,43€. In der Regel werden Krankenkassen Kostenübernahmeanträge ablehnen, da es sich um ein Ästhetisches Verfahren handelt, dem eine medizinische Notwendigkeit abgesprochen wird, auch wenn sie aus psychosozialen Gründen nachvollziehbar wäre. Von Ausnahmen abgesehen müssen die Kosten privat als so genannte IGEL individuelle Gesundheitsleistung übernommen werden.
Zeitweilig ist es unter Umständen schwer, uns telefonisch zu erreichen.
Um die Telefonleitung und unser Team etwas zu entlasten, bieten wir Ihnen folgenden Service an:
per email können Sie
– Folgerezepte
– Folgeverordnungen
– Folgeüberweisungen
bestellen.
Sie können sich die Verordnungen dann 1–2 Tage später bei uns in der Praxis abholen.
Wollen Sie versuchen einen mindestens 1 Tag später anstehenden Termin absagen oder verlegen zu wollen, so können Sie dies ebenfalls per email tun.
Unser email-Postfach wird mindestens 2 x täglich überprüft.
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Hier können Sie sich in unsere Warteliste für die Coronaimpfung eintragen!
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Dr. med. Volker Habermann
Arztpraxis
Lübecker Straße 22
23611 Bad Schwartau
Telefon: 045124755
Telefax: 04512909625
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Berufsbezeichnung: Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Kammer: Ärztekammer
Berufsbezeichnung verliehen im Land: Schleswig Holstein
Regelungen: Berufsordnung für Ärzte
Link: http://www.aeksh.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Janitos Versicherung AG
Im Breitspiel 2-4
69126 Heidelberg
Geltungsbereich: Deutschland
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zu diesen Zeiten ist die Praxis in der Regel personell besetzt
für diese Zeiten vergeben wir täglich kurzfristig - telefonisch oder per Email - Termine, z.B. für akute Erkrankungen, kurze Gespräche, Impfungen, etc.
zu diesen Zeiten sind wir in der Regel telefonisch erreichbar
für diese Zeiten vergeben wir längerfristig geplante Termine, z.B. für Vorsorgen
Lübecker Strasse 22
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Deutschland
Evidenzbasierte Medizin (EbM) bedeutet: der bewusste, ausdrückliche und wohl überlegte Gebrauch der jeweils besten Informationen für Entscheidungen in der Versorgung eines individuellen Patienten. EbM beruht auf dem jeweiligen aktuellen Stand der klinischen Medizin auf der Grundlage klinischer Studien und medizinischen Veröffentlichungen.
Langjährige persönliche Erfahrung ist ein nicht zu ersetzender Faktor in der medizinischen Versorgung und Betreuung von Patienten.
Die Kombination dieser beiden Faktoren bietet unserer Meinung nach den für unsere Patienten größtmöglichen Nutzen.
Sanfte Schulmedizin bedeutet, dem Patienten das Notwendige zu ermöglichen und das Unnötige zu ersparen. Wir bauen auf die Selbstheilungskräfte des Körpers, gerade im Kindesalter bieten diese ein unerschöpfliches Potential, so dass wir nicht bei jeder Erkrankung zwingend eingreifen müssen.
Unsere Diagnostik basiert auf fundierten medizinischen Kenntnissen und standardisierten Diagnoseverfahren, unsere Therapien sind erfahrungs- und leitlinienorientiert. Wir sehen unserer Stärke darin unsere Patienten und deren Familien durch Beratung von dem Notwendigen zu überzeugen und sie vor dem Unnötigen zu schützen. Wir leben in einer Welt, in der das nicht immer leicht fällt: Individualisierung, moderne Medien im Überfluss, Fehlberatung und viele gut gemeinte Laien-Ratschläge führen immer mehr zu einer Verunsicherung in entscheidenden medizinischen Fragen.
Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, deshalb möchten wir Sie bitten, jeden Termin vorher mit uns abzustimmen.
Unser Telefon: 0451 24755 ist an folgenden Zeiten erreichbar:
Täglich 09:30 bis 12:00 Uhr
und Mo, Di, Do 15:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag Nachmittag nicht.
Emails: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! werden laufend gesichtet, trotzdem kann die Beantwortung komplexerer Fragen bis zu einem Tag dauern.
Akut erkrankte Kinder bekommen kurzfristig am selben Tag einen Termin bei uns. Bitte melden Sie sich am selben Tag morgens für die Vormittagssprechstunde und nachmittags für die Nachmittagssprechstunde an. Die Termine vegeben wir dann kurzfristig, wenn wir das voraussichtliche Patientaufkommen für die jeweilige Sprechstunde abschätzen können.
Für Impfungen oder kurze Bescheinigungen, z.B. Kindergartenatteste, bekommen Sie in der Regel am selben Tag einen Termin es sei denn wir werden von Akutpatienten überlaufen und können deswegen nicht die erforderlichen Abstände zu den gesunden Patienten einhalten.
Bei Langzeitterminen, wie Vorsorgen, Tauchtauglichkeitsuntersuchungen u.ä. planen wir für jeden Termin die unserer Meinung nach optimale Zeit ein, in der wir exklusiv für Sie zur Verfügung stehen.
Wir sind stets bemüht Ihre Sorgen und Probleme aufzugreifen und eine Lösung zu finden. Wir nehmen unsere Arbeit sehr ernst und erwarten im Gegenzug von Ihnen, dass Sie dies auch tun.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit wir ihn rasch weiter vergeben können. Sollten Sie langfristige Termine wiederholt unabgesagt versäumen, so behalten wir uns vor, Ihnen diesen ausgefallenen Termin mit einer Gebühr in Rechnung zu stellen. Dabei hoffen wir auf Ihr Verständnis.
In Stoßzeiten kommt es leider immer wieder vor, dass Sie am Telefon trotz drei Leitungen etwas Geduld haben müssen. Sollten Sie in diesen Situationen nur ein Folgerezept oder eine Folgeüberweisung bestellen möchten oder rechtzeitig einen Termin absagen wollen, so können Sie dies auch gerne über unseren Emailservice tun.
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt.In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Vorsorgeuntersuchungen, die über die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J1 im gelben Heft hinausgehen, die die Vorsorgen U10, U11 und J2 mit einbeziehen und den neuen Erkenntnissen zur Gesundheit und zum Krankheitsspektrum im Kindes- und Jugendalter heute angepasst sind, hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zur besseren Übersicht neu benannt und im grünen Vorsorgeheft „Paed.Plus®“ zusammengefasst.
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
Zeitpunkt |
Gelbes bzw. grünes Heft |
direkt nach der Entbindung |
U1 |
3. bis 10. Lebenstag |
|
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) |
|
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) |
|
6 Monate (6. bis 7. Monat) |
|
1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat) |
|
2 Jahre (21. bis 24. Monat) |
|
3 Jahre (34. bis 36. Monat) |
|
4 Jahre (46. bis 48. Monat) |
|
51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) |
|
7 bis 8 Jahre |
U10 |
9 bis 10 Jahre |
U11 |
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) |
J1 |
16 Jahre bis 17 Jahre |
J2 |
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Die Paed.Check®-Vorsorgeuntersuchungen müssen bei gesetzlich versicherten Kindern zum Teil privat abgerechnet werden. Eltern sollten vorab bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine Erstattung möglich ist.
Weitere Informationen zu den einzelnen Paed.Check®-Untersuchungen erhalten Sie auch auf der Seite www.bvkjservicegmbh.de.
Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., der Arzt ist verpflichtet, versäumte Vorsorgen zu melden. Diese versäumten Termine werden dann bei den Eltern angemahnt.
gehören zu den segensreichsten Errungenschaften der Medizin überhaupt. Nach historischen Überlieferungen aus China und Indien erfolgten Impfungen schon im Altertum vor über 3500 Jahren gegen Pocken, die sogenannte Variolisierung erfolgte bis ins 18. Jahrhundert im arabischen Raum, erst Anfang des 19. Jahrhunderts setzte sich die Erkenntnis auch in Europa durch und führte zu den ersten Impfprogrammen, 1976 galten die Pocken so als ausgerottet.
Durch Impfungen ist es gelungen viele Infektionskrankheiten, die noch vor kurzer Zeit zu lebensbedrohlichen Zuständen führten und die Generation unserer Großeltern und weiter zurückliegende Generationen in Angst und Schrecken versetzten (Ende des 19. Jahrhunderts starb jedes 2. Kind bis zum 10. Lebensjahr an einer Infektionskrankheit!) auszurotten (Pocken – weltweit / Polio – in Deutschland), oder zumindest soweit zurückzudrängen, dass die Gefahr von einer Komplikation dieser Erkrankungen geschädigt zu werden, oder gar daran zu sterben, für Menschen in den Industrieländern sehr gering geworden ist.
Dank wirkungsvoller und relativ ungefährlicher Impfungen (die Impfstoffe wurden im Laufe ihrer Entwicklung immer besser und sicherer) sind viele Infektionskrankheiten heute gar nicht mehr bekannt.
Zunächst erhält der „Impfling” einen ihn schützenden Individualschutz, weiterhin entsteht durch Impfung Vieler eine so genannte „Herdenimmunität”, ab einem bestimmten Anteil geimpfter Personen in der Gesamtpopulation tritt auch für nicht geimpfte Personen ein indirekter Schutz ein. Wenn weniger als 80 % der Bevölkerung gegen eine Erkrankung geimpft sind, so ist mit einer erneute Verbreitung der Erkrankung zu rechnen.
Bei Erkrankungen, die nur von einem auf den nächsten Menschen übertragen werden können, ist es möglich diesen Krankheitserreger durch geeignete Impfprogramme auszurotten.
Da viele der Erkrankungen, gegen die wir heute üblicherweise impfen, kaum noch auftreten, sind sie den Eltern der derzeitigen und kommenden Generationen gar nicht mehr bekannt. Verständlicherweise resultiert hieraus ein Hinterfragen des aktuellen Impfprogramms. Auch werden die Gefahren unerwünschter Nebenwirkungen von Laien, aber auch von medizinisch gebildeten Berufsgruppen in den Vordergrund gerückt. Bedenklich wird es dann, wenn streitbare Impfgegner und Impfbefürworter sich mit teilweise unsachlichen Argumenten in der Öffentlichkeit streiten. Dies kann dann zu einer erheblichen Verunsicherung insbesondere bei den Eltern führen.
Überprüft man den Impfschutz von Erwachsenen, so findet man in vielen Fällen einen unzureichenden Impfschutz. Impfungen sind nämlich kein „Kinderkram“, sondern auch für Erwachsene (zumindest Tetanus, Diphtherie, Polio und Keuchhusten) dringend erforderlich (s.o.).
Falsch! Aus ethischen Gründen muss eine Schutzimpfung schon eine deutlich geringere Komplikationsrate als die „Wilderkrankung” haben. Kein Arzt würde ein Medikament geben, bei dem die Nebenwirkungen den Nutzen überwiegen!
Falsch! In vielen Studien wurde die allergieauslösende Wirkung der gängigen Impfstoffe untersucht. Es konnten bisher keine allergieauslösenden Mechanismen festgestellt werden. Es gibt jedoch Unverträglichkeitsreaktionen gegen Bestandteile der Impfstoffe (z.B. Konservierungsstoffe). Tritt eine solche ausgeprägte Reaktion auf, sollte evtl. der Impfstoff gewechselt werden oder Auffrischungsimpfungen vorsichtiger vorgenommen werden. Bestimmte Impfstoffe werden auf Hühnerzellen gezüchtet. Wenn es keine Alternative gibt, können diese Impfstoffe bei einer nachgewiesenen schweren Hühnereiweiß-Allergie vor der Verwendung auf ihre Verträglichkeit getestet werden. Die von Homöopathen und Naturheilkundlern postulierte Allergiehäufung nach Impfungen basiert auf persönliche Erfahrung, die zu einer Hypothese (wissenschaftlichen Behauptung) führt und ist wissenschaftlich nicht belegt. Es gibt sogar Hinweise, dass Impfungen vor Allergien schützen können.
Falsch! Impfstoffe enthalten Bestandteile der Erreger oder abgeschwächte Krankheitserreger – keine Blutprodukte!
Falsch! Der gesunde immunkompetente Organismus verkraften eine Vielzahl gleichzeitig auftretender Krankheitserreger (Busfahrt im überfüllten Bus im Winter!) und bildet parallel gegen alle Erreger Abwehrstoffe. Die Impfungen einzeln durchzuführen bedeutet nur mehr Injektionen vorzunehmen und vermehrt Konservierungsstoffe zuzuführen, da jeder Impfstoff, egal wie viele Komponenten er enthält, die in etwa gleiche Menge an Konservierungsstoffen enthält. Der immunologische Prozess wird jedes Mal erneut gestartet.
Falsch! Nur in der Vormilch (Kolostrum) sind spezifische Antikörper enthalten. Die reife Muttermilch enthält unzureichende Mengen an Antikörpern, die dann auch noch im Verdauungstrakt „verdaut” werden, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen können. Außerdem haben Antikörper nur eine bedingte Lebensdauer, wenn die überschritten ist („Nestschutz”), muss der Organismus selbst für Schutz sorgen.
Falsch! Das Immunsystem ist zum Zeitpunkt der Geburt in der Lage den Organismus vor Krankheitserregern zu schützen und seine Abwehrfunktion aufzunehmen (sonst wären die Menschen schon längst ausgestorben!). Grundsätzlich gilt, das der Impfschutz so früh wie möglich einsetzen soll, da insbesondere gegen Erkrankungen geimpft wird, die für Säuglinge besonders gefährlich sind:
Bedingt richtig! Jede fieberhafte Erkrankung erfordert Zuwendung und bringt uns durch das gemeinsame Erlebnis der Erkrankung wieder näher zusammen. Nach diesem „Reset“ blüht das Kind mit neuer Energie förmlich wieder auf und macht hierbei Entwicklungssprünge. Fieberhafte oder andere Erkrankungen gibt es gerade im Winterhalbjahr viele, hierzu bedarf es nicht der wenigen Erkrankungen, gegen die wir wegen ihrer Komplikationen glücklicherweise impfen können.
Wir Kinderärzte führen neben Früherkennungsuntersuchungen auch spezifischere Entwicklungsdiagnostik durch. Wir sind oft erste Ansprechpartner, wenn die Eltern sich Sorgen über die Entwicklung ihrer Kinder machen. Die Auswirkungen kindlicher Entwicklungsauffälligkeiten können sehr gravierend sein. Je früher eine Störung erkannt wird, desto besser die Fördermöglichkeiten.
In der KIGGS-Studie [1], in die mehr als 12.000 Kinder und Jugendliche eingeschlossen sind, fanden sich bei ca. 20 % der Teilnehmer psychische Störungen, bei 5 % ein ADHS. In deutschen Kohortenstudien konnten ca. 8 % sprachauffällige Kinder [2] konstatiert werden. Sprachauffällige Kinder sind häufig schwierig im Verhalten, viele weisen zusätzlich psychiatrische Diagnosen auf, die sich nicht nur als sekundäre Folge der Sprachentwicklungsstörung, sondern auch als Zusatzsymptom einer Erkrankung zeigen.
Das Beherrschen der Sprache ist Voraussetzung für die Teilhabe am sozialen Leben, für das Erlernen von Lesen und Schreiben, für Kommunikation und für die Entwicklung eines mathematischen Verständnisses. Ferner ist die Ausbildung einer Lese-Rechtschreibstörung bei bestehender schwerer Sprachentwicklungsstörung umso wahrscheinlicher, je später das Kind einer adäquaten Therapie zugeführt wird. Je größer die entstandenen Entwicklungsdefizite geworden sind, desto mehr Aufwand muss betrieben werden, um diese teilweise wieder aufzuholen. Sekundäre psychiatrische Erkrankungen wie Konzentrationsstörungen, Depressionen, Schulangst, Schulverweigerung, psychosomatische Störungen, oppositionelles Verhalten etc. können die Folge sein.
Untersuchungen zeigten, dass bereits Säuglinge kleine Mengen erfassen und unterscheiden können, lange bevor sie sprechen lernen [3]. Kinder, die keine Mengenvorstellung haben, die sich Zahlen nicht merken können, die keine Vorstellung vom Zahlenraum entwickeln, die Zahlen nicht Worten zuordnen können, leiden an einer Dyskalkulie – einer Rechenstörung, die sich nicht nur im Mathematikunterricht negativ äußert, sondern ebenso im täglichen Leben beim Umgang mit Geld, Abmessen usw. Wird diese Störungen frühzeitig erkannt, so kann einer Fixierung mit langfristiger Therapie sowie der Entwicklung von Folgeerkrankungen positiv begegnet werden.
Sprachauffällige Kinder sind häufig nicht nur in der Sprache auffällig, sondern auch in anderen Bereichen, wie v. a. der Motorik und dem Verhalten. Das bedeutet, dass bei sprachauffälligen Befunden nicht nur die Sprache beurteilt werden darf.
Es gibt viele Entwicklungsauffälligkeiten, die nur eine Normvariante darstellen und keiner Therapie, manchmal nicht mal einer Förderung bedürfen (z. B. Laufbeginn). Die Eltern müssen jedoch über die Harmlosigkeit der Befunde aufgeklärt werden. Am häufigsten finden sich sicherlich gut therapierbare Entwicklungsstörungen wie Artikulationsstörungen mit kurz- bis mittelfristigem Therapiebedarf. Es existieren aber auch die schwerwiegenden Störungen, die nicht übersehen werden sollten, um den Kindern eine positive soziale Entwicklung zu ermöglichen. Verschiedene Entwicklungsauffälligkeiten müssen sicherlich unterschiedlich gewichtet werden.
Kinderärzte führen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen durch bzw. werden aufgesucht, wenn die Eltern sich Sorgen über die Entwicklung ihrer Kinder machen. Neben Kenntnissen der kindlichen Entwicklung gehören zur Entwicklungsbeurteilung eine ausführliche Anamnese einschließlich Beurteilung der alterstypischen Fertigkeiten, ein vollständiger körperlicher Status, die Bestimmung der Körpermaße, die Überprüfung von Hör- und Sehsinn und des Zahlen- und Mengenverständnisses, ein standardisierter Sprachtest, Überprüfung der auditiven Merkfähigkeit und der Motorik. Bei Hinweisen auf eine Entwicklungsstörung wird gegebenenfalls weitere Diagnostik bei einemKinder- und Jungendpsychiater oder an einem SPZ erfolgen.
Beispielhaft für Entwicklungsstörungen werden hier zwei Fälle aus einer kinderärztlichen Praxis vorgestellt.
Fallvorstellung 1
Chiara, 7 Jahre alt, hat seit Wochen jeden Tag Bauchschmerzen. Wenn sie zu Hause bleiben könne oder aus der Schule abgeholt werde, gehe es ihr bald wieder besser und sie lache wieder und sei unbeschwert. Eigentlich gehe sie gerne zur Schule, aber seit ca. vier Monaten werden die Bauchschmerzattacken immer häufiger. In den letzten Wochen könne sie abends, v. a. am Sonntag, nicht mehr so gut einschlafen und habe Angst. Chiaras Entwicklung ist seit der Säuglingszeit nie auffällig gewesen. Die körperlichen und laborchemischen Untersuchungsergebnisse sind unauffällig. In einem Vieraugengespräch erzählt Chiara, dass sie nicht mehr zur Schule gehen möchte, weil alles anders sei als sie dachte. Wenn sie Matheunterricht habe, würde sie gar nicht verstehen, worüber geredet würde.
Chiara hatte als Folge eines Versagens im Fach Mathematik eine psychosomatische Störung entwickelt. Sie wurde unter dem Verdacht auf Vorliegen einer Dyskalkulie einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur weiteren Testung vorgestellt. Der Verdacht bestätigte sich. Nach Wechsel der Schule in eine Grundschule mit weniger Kindern pro Klasse und anderem Unterrichtskonzept sowie einer von den Eltern privat finanzierten Lerntherapie verschwanden die Bauchschmerzen. Chiara entwickelte sich auch schulisch gut, auch wenn Mathematik nicht ihr bestes und liebstes Fach war. Heute macht sie eine Ausbildung zur Sozialassistentin nach erfolgreichem Realschulabschluss.
Fallvorstellung 2
Die Entwicklung von Alexander, 3,5 Jahre, verlief bis zur U6 normal. Bei der U7 fiel auf, dass er nicht sprach, sondern nur Laute von sich gab. Die Mutter hatte den Eindruck, dass er nicht alles verstehen würde. Alexander sollte dem Pädaudiologen zum Ausschluss einer Hörstörung und der Kinderärztin in drei Monaten nochmals vorgestellt werden. Beides erfolgte nicht.
Ca. ein Jahr später, im Rahmen der U7a, erledigte Alexander den Steckkasten (drei Formen zuordnen) sehr schwerfällig, konnte Perlen nicht auffädeln und war sehr ungeduldig. Den Sehtest verstand er nicht, da er die zu benennenden Wörter nicht kannte. Er hörte weder der Mutter, den MFA noch der Ärztin zu. Stattdessen schmiss er sich auf den Boden, trampelte und schrie hysterisch. Die Mutter berichtete, dass sie am Ende sei. Alexander verhalte sich den ganzen Tag störrisch und bockig und auch im Kindergarten sei er auffällig. Keiner möchte mit ihm spielen.
Alexander ist in mehreren Bereichen auffällig: Er spricht, kommuniziert und verhält sich nicht altersgerecht. Zusätzlich zeigt er ein oppositionell-verweigerndes Verhalten. Hier muss eine mehrdimensionale Diagnostik und Unterstützung mit regelmäßigen Entwicklungskontrollen erfolgen und die Mutter in ihrem Tun unterstützt werden.
Alexander wurde nach einem langen und eindringlichen Gespräch mit der Mutter einer intensiven Logopädie zugeführt. Der Mutter wurde geraten, pädagogische Beratung und Unterstützung zu suchen (z. B. Familienberatungsstelle, Unterstützung in der Familie etc.). Zusätzlich erfolgte die pädaudiologische Vorstellung und die Mitanbindung an ein Sozialpädiatrisches Zentrum. Nach ca. vier Monaten Logopädie zeigt sich bei dem Patienten schon eine Veränderung: Alexander ist weniger wütend, er spricht von sich aus mehr, imitiert Äußerungen, ist ausgeglichener. Im Kindergarten spielt er mit anderen Kindern. Zurzeit erfolgt eine mehrdimensionale Diagnostik im SPZ, um zu entscheiden, ob Alexander zukünftig den heilpädagogischen oder den Sprachheilkindergarten besuchen wird, um ihn entsprechend seiner Defizite intensiver zu fördern.
Gelbfieber ist eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Der Verlauf kann sehr unterschiedlich sein. Nach anfänglich hohem Fieber, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit und Erbrechen kommt es bei einem Teil der Erkrankten unter anderem zu Blutungen im Magen-Darm-Trakt sowie zu Funktionsverlusten der Leber oder Nieren, die zum Tod führen können.
Das Gelbfieber-Virus wird durch Stechmücken übertragen und ist in Südamerika sowie Afrika beiderseits des Äquators verbreitet.
Den bestmöglichen Schutz vor Gelbfieber bietet die Impfung.
Viele Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sporttaucher zu einem Tauchkurs zulassen. Die meisten Tauchbasen in aller Welt verlangen ebenfalls von ihren Tauchgästen eine tauchärztliche Untersuchung. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. In vielen Ländern ist es auch möglich, sich gegen eine kleine Gebühr vor Ort tauchärztlich untersuchen und sich so die „Tauglichkeit zum Tauchen“ bestätigen zu lassen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern oder eine Lebensversicherung nicht auszahlen.
Sporttaucher
Im Gegensatz zu Berufstauchern, für die eine jährliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung durch entsprechende Verordnungen zwingend vorgeschrieben ist, müssen sich Sporttaucher nicht ärztlich untersuchen lassen, um ihren Sport ausüben zu können.
Neben den rein medizinischen Gründen für die Durchführung einer regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchung, sind es versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe, die bei vielen Tauchsportorganisationen dazu geführt haben, dass auch von Sporttauchern die Vorlage einer gültigen ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung verlangt wird.
Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigungen werden, z.B. bei der Anmeldung zu Anfängerkursen, vor weiterführenden Brevetierungen, sowie auf Tauchbasen in Urlaubsgebieten generell verlangt.
Zum Umfang der Tauglichkeitsuntersuchung und zur Qualifikation des untersuchenden Arztes gibt es Empfehlungen der Fachgesellschaften. Dies sind keine gesetzlich verbindlichen Bestimmungen. Für Ihre Sicherheit beim Tauchen und für die Haftung des untersuchenden Arztes ist die Einhaltung jedoch sehr empfehlenswert.
Wir führen die Tauglichkeits-Untersuchungen für Sporttaucher nach den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durch und verwenden die entsprechenden Untersuchungsbögen.
Das Untersuchungsintervall für Sporttaucher ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:
Das Untersuchungsintervall für Berufstaucher (z. B. Feuerwehrtaucher, Rettungstaucher) und Überdruckarbeiter ist im Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 31 geregelt.
→ Wir impfen Kinder ab 6 Monaten, Jugendliche und Erwachsene.
→ Die Impfung ist für jeden Bürger kostenlos.
→ Wir impfen nur mit dem m-RNA-Impfstoff Comirnaty der Firmen Biontech/ Pfizer. Die Grundimmunisierung erfolgt mit dem ursprünglichen Impfstoff, die Auffrischungen erfolgen mit dem variantenangepassten Impfstoff (zur Zeit: XBB 1.5)
→ Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular für unsere Warteliste an, die Wartezeit bis zum Termin kann bis zu einigen Wochen betragen. Bitte melden Sie sich auch wieder ab, wenn Sie woanders geimpft wurden und den Termin bei uns nicht mehr benötigen, das erspart uns viel unnötige Arbeit.
→ Da wir wöchentlich nur ein beschränktes Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt bekommen, können wir frühestens 2 Wochen vorausplanen, im Einzelfall kann es sein, dass kurzfristig Termine frei werden oder verschoben werden müssen.
→ Am Tag der Impfung bitte die Versichertenkarte, den Impfausweis, den ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogen mitbringen.
Das Aufklärungsmerkblatt lesen Sie sich bitte vorher durch, eine Unterschrift unter dem Merkblatt ist nicht mehr erforderlich.
Privatversicherte, die bisher noch keine Patienten sind, bringen außerdem bitte den ausgefüllten Anmeldebogen für Privatversicherte mit.
→ Nach der Impfung ist es empfohlen 15 Minuten in der Nähe der Praxis zu verweilen, da es in sehr seltenen Fällen zu Kreislaufreaktionen kommen kann (meist vor Aufregung, sehr sehr selten als echte Nebenwirkung), die eine erste Hilfe erforderlich machen kann.
→ Die 2te Impfung erfolgt 3-6 Wochen nach der ersten Impfung, bei den Kindern unter 5 Jahre ist auf Grund der niedrigen Impfdosis noch eine 3. Dosis nach 8 Wochen erforderlich. Für die Folgetermine geben wir Ihnen bei der ersten Impfung einen Termin mit.
Die erste Boosterimpfung ab 12 Jahre erfolgt nach 3 Monaten, die zweite ggf. nach 6 Monaten. Für die unter 12-Jährigen gibt es bisher keine Empfehlungen zu Boosterung, außer für immungeschwächte Kinder.
Eine 2. Boosterimpfung erfolgt für Immungeschwächte und Menschen über 70 Jahren nach 3 Monaten, für Tätige im medizinischen Bereich nach 6 Monaten.
Weitere Auffrischimpfungen werden zur Zeit für Menschen ab 60 Jahren, medizinischem Personal und bei Menschen mit Indikation 1x jährlich mit einem variantenangepassten Impfstoff empfohlen.
→ Geimpfte nach Impfungen mit Vektorimpstoffen (Johnson und Johnson oder Astra Zeneca) oder Genesene sollten bei Indikation ebenfalls eine Boosterimpfung mit Comirnaty von Biontech/ Pfizer erhalten.
→ nach den Impfungen erhalten Sie auf Wunsch von uns das elektronisch lesbare Impfzertifikat.
Im Laufe unseres Lebens kommt es durch verschiedene Ursachen, wie erbliche Veranlagung, äußere Einflüsse oder den natürlichen Alterungsprozess, zu Veränderungen unserer Haut. Diese Veränderungen können zum Beispiel neu entstandene Fibrome (Stielwarzen/Hautanhängsel), Warze oder Altersflecken sein. Sie können dabei nicht nur ein medizinisches Problem darstellen, sondern meist vor allem auch ein ästhetisches. Dies kann sich bei Betroffenen sowohl negativ auf die Psyche als auch auf die Lebensqualität auswirken. Mit dem Phlebolyser wurde eine einzigartige mikrochirurgische Methode entwickelt, welche effektiv aber sanft verschiedenste Störungen der Hautoberfläche entfernen kann. Er ist für mikrochirurgische Eingriffe in der Haut und Kapillargefäße erfolgreich anzuwenden. Durch die physikalische Einwirkung wird eine Denaturierung der störenden Gefäße bzw. Zellen auf eine sanfte aber wirksame Weise vorgenommen. Es ist damit die Möglichkeit geschaffen störende, an der Hautoberfläche befindliche Blutgefäße, Warzen, Altersflecke zu entfernen. Durch das gezielte Applizieren mit einer Goldsonde direkt in das Gefäß bzw. Zellstrukturen werden nur diese zerstört und angrenzende Zellstrukturen sind nicht oder nur unbedeutend betroffen. Dabei kommt es in der Regel zu keinerlei Nebenwirkungen und zu einer schnellen narbenfreien Abheilung. Durch die Verbindung von Gleichstrom und Hochfrequenz wird über eine Goldsonde der Hautbefund auf sanfte Art präzise zerstört. Das Verfahren ist dabei sehr schonend zum umliegenden Gewebe und es sind schnell ästhetische Ergebnisse zu sehen. Durch die Phlebolyser Therapie kann so in vielen Fällen eine alternative Operation, welche meist mit bleibenden Narben verbunden ist, vermieden werden. In der Regel sind für die Behandlung ca. ein bis zwei Sitzungen nötig, welche in der Dauer von wenigen Minuten bis zu einer Stunde, je nach Hautbefund, variieren können. Die Behandlung ist für Sie dabei relativ schmerzarm und kann ohne lokale Betäubung oder Narkose durchgeführt werden. Sie sind demnach nach einer Behandlung nicht in Ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt und können direkt danach wieder nach Hause. Wir wenden den Phlebolyser derzeit in unserer Praxis in folgenden Bereichen an:
Da es sich beim Phlebolyser um ein neues Verfahren handelt, gibt es bisher keine Abrechnungsposition, die eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich macht, wir rechnen mit Ihnen privat nach der GOÄ-Nr 706a ab, die Kosten betragen 80,43€. In der Regel werden Krankenkassen Kostenübernahmeanträge ablehnen, da es sich um ein Ästhetisches Verfahren handelt, dem eine medizinische Notwendigkeit abgesprochen wird, auch wenn sie aus psychosozialen Gründen nachvollziehbar wäre. Von Ausnahmen abgesehen müssen die Kosten privat als so genannte IGEL individuelle Gesundheitsleistung übernommen werden.