Viele Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sporttaucher zu einem Tauchkurs zulassen. Die meisten Tauchbasen in aller Welt verlangen ebenfalls von ihren Tauchgästen eine tauchärztliche Untersuchung. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. In vielen Ländern ist es auch möglich, sich gegen eine kleine Gebühr vor Ort tauchärztlich untersuchen und sich so die „Tauglichkeit zum Tauchen“ bestätigen zu lassen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern oder eine Lebensversicherung nicht auszahlen.

 

Sporttaucher

Im Gegensatz zu Berufstauchern, für die eine jährliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung durch entsprechende Verordnungen zwingend vorgeschrieben ist, müssen sich Sporttaucher nicht ärztlich untersuchen lassen, um ihren Sport ausüben zu können.

Neben den rein medizinischen Gründen für die Durchführung einer regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchung, sind es versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe, die bei vielen Tauchsportorganisationen dazu geführt haben, dass auch von Sporttauchern die Vorlage einer gültigen ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung verlangt wird.

Ärztliche Tauglichkeitsbescheinigungen werden, z.B. bei der Anmeldung zu Anfängerkursen, vor weiterführenden Brevetierungen, sowie auf Tauchbasen in Urlaubsgebieten generell verlangt.

Zum Umfang der Tauglichkeitsuntersuchung und zur Qualifikation des untersuchenden Arztes gibt es Empfehlungen der Fachgesellschaften. Dies sind keine gesetzlich verbindlichen Bestimmungen. Für Ihre Sicherheit beim Tauchen und für die Haftung des untersuchenden Arztes ist die Einhaltung jedoch sehr empfehlenswert.

Wir führen die Tauglichkeits-Untersuchungen für Sporttaucher nach den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durch und verwenden die entsprechenden Untersuchungsbögen.

 

Untersuchungsablauf

  • Allgemeine Gesundheits-Vorgeschichte (Anamnese) und sportmedizinische Vorgeschichte
  • Internistische Durchuntersuchung
  • Neurologische Untersuchung (incl. Reflexe, Gleichgewichtsystem)
  • Ohrspiegelung mit Valsalva-Manöver
  • Lungenfunktionstest
  • Ruhe-EKG, ab 40 Jahren Fahrrad-Ergometrie mit Belastungs-Ekg
  • Blut- und Urin-Untersuchung (nur bei Auffälligkeiten)
  • Bei Auffälligkeiten werden evtl. zusätzliche Untersuchungen erforderlich (z.B. Röntgenbild der Lunge, Herzechokardiographie)

 

 Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Das Untersuchungsintervall für Sporttaucher ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn Sie 40 Jahre oder älter sind
  • Auch nach einem Tauchunfall sollte die Tauchtauglichkeit von einem Tauchmediziner erneut beurteilt werden 

Das Untersuchungsintervall für Berufstaucher (z. B. FeuerwehrtaucherRettungstaucher) und Überdruckarbeiter ist im Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 31 geregelt.

  • muss jährlich erfolgen.